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Nutzungsbedingungen

1. Anbieter

Teenvia wird betrieben von:

NOSC e.U.
Viktoriaweg 40
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
contact@teenvia.com

2. Plattform

Teenvia stellt eine digitale Plattform bereit, über die Unternehmen Jobangebote veröffentlichen und Bewerber Jobangebote ansehen sowie Bewerbungen übermitteln können.

Die Reihenfolge, in der Jobangebote angezeigt werden, richtet sich nach zwei Kriterien: Angebote mit einer laufenden Hervorhebung (Boost) werden zuerst angezeigt, danach wird nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung sortiert, das neueste zuerst. Eine darüber hinausgehende Bewertung oder Personalisierung findet nicht statt. Welche Angebote überhaupt erscheinen, hängt von den gewählten Filtern und vom Land des Bewerbers ab.

3. Rolle von Teenvia

Teenvia stellt die technische Plattform für die Veröffentlichung von Jobangeboten und die Übermittlung von Bewerbungen bereit. Teenvia wählt keine Bewerber für Unternehmen aus und entscheidet nicht über das Zustandekommen einer Beschäftigung.

Teenvia wird weder Arbeitgeber noch Auftraggeber des Bewerbers und ist nicht Partei eines zwischen Unternehmen und Bewerber geschlossenen Beschäftigungsverhältnisses.

Ob eine Beschäftigung zustande kommt, deren Bedingungen und die Vergütung werden unmittelbar zwischen dem Unternehmen und dem Bewerber vereinbart. Das jeweilige Unternehmen ist für die ordnungsgemäße Abwicklung und Auszahlung der Vergütung verantwortlich.

Die Angaben in einem Jobangebot, insbesondere zu Vergütung, Umfang, Beginn und Dauer, sind Angaben des Unternehmens; Teenvia prüft sie nicht und wird durch sie nicht verpflichtet.

Teenvia garantiert weder den Erfolg einer Bewerbung noch das Zustandekommen einer Beschäftigung.

Teenvia prüft Jobangebote vor ihrer Veröffentlichung nicht inhaltlich und prüft insbesondere nicht, ob ein Jobangebot oder eine daraus entstehende Beschäftigung den am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Vorschriften entspricht, etwa den Vorschriften über die Beschäftigung von Minderjährigen und über Arbeitszeiten. Teenvia prüft weder die Identität der Nutzer noch, ob ein Unternehmen zur Beschäftigung berechtigt ist. Eine im Unternehmensprofil angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nach Punkt 7 geprüft; ein darüber hinausgehender Abgleich mit öffentlichen Registern findet nicht statt. Bestätigt wird allein, dass der Nutzer Zugriff auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse hat; dazu sendet Teenvia einen Code an diese Adresse, der in der App einzugeben ist. Die automatisierte Prüfung nach Punkt 10 betrifft ausschließlich den Vergleich mit den vom Unternehmen selbst festgelegten Mindestanforderungen; die Prüfung nach Punkt 13 betrifft ausschließlich Auffälligkeiten in den Unternehmensangaben. Über diese Prüfungen hinaus werden die Angaben der Nutzer nicht auf ihre Richtigkeit geprüft; das gilt insbesondere für die Antworten eines Bewerbers auf die Fragen des Unternehmens. Die Pflichten von Teenvia nach den Punkten 13, 14 und 15 bleiben unberührt.

4. Registrierung

Für bestimmte Funktionen ist ein Konto erforderlich. Angaben müssen richtig, vollständig und aktuell sein.

Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden. Nutzer müssen Teenvia informieren, wenn sie eine unbefugte Nutzung ihres Kontos vermuten.

Nutzer können ihr Konto jederzeit in der App löschen; das Nutzungsverhältnis endet damit. Mit der Löschung eines Bewerberkontos werden die abgesendeten Bewerbungen gelöscht. Bei Bewerbungen, die zu diesem Zeitpunkt noch offen sind oder für die das Unternehmen bereits Interesse bestätigt hat, bleiben dem Unternehmen für eine begrenzte Zeit der Name und die E-Mail-Adresse erhalten; die übrigen Bewerbungsinhalte werden gelöscht. Mit der Löschung eines Unternehmenskontos werden dessen Jobangebote entfernt, einschließlich noch laufender kostenpflichtiger Anzeigen und gebuchter Hervorhebungen; Bewerber mit einer zu diesem Zeitpunkt noch offenen Bewerbung werden darüber informiert. Für die Rückerstattung gilt Punkt 11. Teenvia kann das Nutzungsverhältnis ebenfalls ordentlich mit angemessener Frist beenden; die Sperre nach Punkt 15 bleibt davon unberührt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen, bleiben unberührt.

5. Altersgrenze

Bewerberkonten sind ausschließlich für Personen vorgesehen, die mindestens 15 und noch nicht 18 Jahre alt sind.

Teenvia kann ein Bewerberkonto einschränken oder schließen, wenn Teenvia bekannt wird, dass die Altersvoraussetzung nicht oder nicht mehr erfüllt ist.

Das Alter wird aus dem bei der Registrierung angegebenen Geburtsdatum ermittelt; eine Überprüfung anhand eines Ausweises oder eines sonstigen Nachweises findet nicht statt. Teenvia holt keine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter eines Bewerbers ein und prüft nicht, ob eine solche vorliegt; die Verantwortung dafür liegt nach Punkt 8 beim Unternehmen.

6. Bewerber

Bewerber können Jobangebote ansehen, speichern und Bewerbungen über Teenvia absenden.

Bewerber sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben und Bewerbungen verantwortlich.

7. Unternehmen

Unternehmen können Jobangebote erstellen, veröffentlichen und Bewerbungen verwalten.

Die für ein Unternehmen handelnde Person muss berechtigt sein, im Namen des jeweiligen Unternehmens zu handeln, und die für die automatisierte Prüfung der Unternehmensangaben nach Punkt 13 erforderlichen Angaben bereitstellen.

Das Unternehmen stellt Teenvia von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, insbesondere Jobangebote, Unternehmensangaben, Logos, Bewerbungsfragen oder Mindestanforderungen, gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Teenvia wird das Unternehmen über einen geltend gemachten Anspruch unverzüglich informieren und ohne dessen Zustimmung weder ein Anerkenntnis abgeben noch einen Vergleich schließen. Diese Regelung gilt ausschließlich für Unternehmen.

Unternehmen mit Sitz außerhalb Österreichs müssen vor dem Erstellen ihres ersten Jobangebots eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben; für Unternehmen mit Sitz in Österreich ist die Angabe freiwillig. Eine angegebene Nummer wird auf ihr Format, auf ihre Gültigkeit im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission und darauf geprüft, dass sie nur einem Unternehmenskonto zugeordnet ist. Solange eine erforderliche Nummer nicht bestätigt ist, kann das Unternehmen keine Jobangebote veröffentlichen und keine Hervorhebungen buchen. Die Bestätigung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist keine Bestätigung der Identität der für das Unternehmen handelnden Person, der Seriosität des Unternehmens oder seiner Berechtigung zur Beschäftigung. Die angegebene Nummer kann das Unternehmen nachträglich nicht selbst ändern. Ist sie unrichtig erfasst oder hat sich die Nummer des Unternehmens geändert, kann der Support sie berichtigen; darüber hinaus wird sie nicht ausgetauscht.

8. Jobangebote

Unternehmen sind für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit ihrer Jobangebote selbst verantwortlich.

Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, gefährliche oder für Minderjährige ungeeignete Angebote.

Unternehmen müssen die für die jeweilige Tätigkeit und den jeweiligen Beschäftigungsort geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Unternehmen sind dafür verantwortlich, vor Beginn einer Beschäftigung alle gesetzlich erforderlichen Zustimmungen, Nachweise und Genehmigungen einzuholen. Dies umfasst, soweit erforderlich, auch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Bewerbers.

Mit der Veröffentlichung eines Jobangebots räumt das Unternehmen Teenvia das nicht ausschließliche und unentgeltliche Recht ein, das Jobangebot ganz oder auszugsweise für die Eigenwerbung von Teenvia auf eigenen und externen Werbe- und Marketingkanälen zu verwenden. Teenvia darf das Jobangebot hierfür insbesondere darstellen, vervielfältigen, veröffentlichen, kürzen, grafisch aufbereiten oder übersetzen, sofern der wesentliche Aussagegehalt nicht verändert wird. Dies umfasst auch das Unternehmenslogo und die Unternehmensbezeichnung, soweit dadurch keine personenbezogenen Daten natürlicher Personen für Werbezwecke verwendet werden. Das Unternehmen bestätigt, über die hierfür erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten zu verfügen.

Für Bewerbungsfragen und Mindestanforderungen gelten dieselben Anforderungen wie für das Jobangebot selbst: Sie müssen rechtmäßig und nicht diskriminierend sein, für Minderjährige geeignet sein und sich auf Angaben beschränken, die für die ausgeschriebene Tätigkeit erforderlich sind. Unzulässig ist insbesondere die Abfrage besonderer Kategorien personenbezogener Daten, etwa zu Gesundheit, Religion oder Weltanschauung, politischer Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, ethnischer Herkunft oder zum Sexualleben, sofern dies nicht ausnahmsweise gesetzlich erforderlich und zulässig ist.

Die Verantwortung des Unternehmens umfasst insbesondere die Einhaltung der Vorschriften über die Beschäftigung von Minderjährigen, namentlich zulässige Tätigkeiten, Arbeits- und Ruhezeiten sowie erforderliche Bewilligungen, die Anmeldung der Beschäftigung bei den zuständigen Stellen, die Abführung von Steuern und Abgaben, den erforderlichen Versicherungsschutz sowie die Arbeitssicherheit und die Aufsicht am Beschäftigungsort. Tätigkeit und Beschäftigungsort wählt das Unternehmen selbst; es beurteilt auch selbst, welche Vorschriften darauf anzuwenden sind.

9. Bewerbungen

Bewerbungen werden nach Maßgabe der automatisierten Prüfung an das jeweilige Unternehmen übermittelt beziehungsweise diesem angezeigt.

Bewerber können ihrer Bewerbung einen Lebenslauf als PDF-Datei anhängen. Ein Unternehmen kann für ein Jobangebot festlegen, dass ein Lebenslauf erforderlich ist; in diesem Fall kann die Bewerbung nur mit angehängter Datei abgesendet werden. Die Datei darf ausschließlich eigene Unterlagen des Bewerbers enthalten und keine Rechte Dritter verletzen. Teenvia prüft den Inhalt der Datei nicht. Das Unternehmen darf die Datei ausschließlich zur Bearbeitung dieser Bewerbung verwenden und über sie keine Angaben verlangen, die es nach Punkt 8 nicht erfragen darf. Lädt das Unternehmen die Datei herunter, ist es für die heruntergeladene Kopie selbst verantwortlich.

Das Unternehmen entscheidet selbst über die weitere Bearbeitung und darüber, ob es mit einem Bewerber Kontakt aufnimmt oder eine Beschäftigung anbietet.

Das Unternehmen kann dem Bewerber über die App eine Rückmeldung zu seiner Bewerbung übermitteln — ablehnend oder zustimmend —, wahlweise mit einer vorgegebenen Begründung oder mit einem selbst verfassten Text. Für den Inhalt einer solchen Rückmeldung gelten dieselben Anforderungen wie für Bewerbungsfragen und Mindestanforderungen nach Punkt 8: Sie muss rechtmäßig und nicht diskriminierend sein und für Minderjährige geeignet sein. Eine Verpflichtung des Unternehmens, eine Rückmeldung zu übermitteln, besteht nicht. Eine zustimmende Rückmeldung über die App begründet für sich genommen noch kein Beschäftigungsverhältnis. Die weitere Abstimmung — insbesondere die Vereinbarung einer Beschäftigung — erfolgt unmittelbar zwischen Unternehmen und Bewerber außerhalb der App.

Eine solche Rückmeldung betrifft ausschließlich Bewerbungen, die dem Unternehmen übermittelt wurden. Bewerbungen, die die vom Unternehmen selbst festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden bereits bei der Einreichung automatisiert als gefiltert eingestuft; der Bewerber wird darüber unmittelbar informiert. Eine gesonderte Rückmeldung des Unternehmens erfolgt in diesem Fall nicht.

Eine dem Unternehmen übermittelte Bewerbung bleibt 30 Tage ab ihrem Absenden für eine Rückmeldung offen. Trifft das Unternehmen in dieser Zeit keine Entscheidung, läuft die Bewerbung ab; eine Rückmeldung über die App ist danach nicht mehr möglich, und der Bewerber wird darüber informiert. Nach einem solchen Ablauf kann sich der Bewerber erneut auf dasselbe Jobangebot bewerben, solange dieses veröffentlicht ist. Nach einer zustimmenden oder ablehnenden Rückmeldung sowie nach einer Filterung ist eine erneute Bewerbung auf dasselbe Jobangebot nicht möglich.

Nach einer zustimmenden oder ablehnenden Rückmeldung werden die Inhalte der Bewerbung spätestens 30 Tage nach der Entscheidung gelöscht. Der Eintrag selbst bleibt dem Unternehmen und dem Bewerber mit der getroffenen Entscheidung erhalten. Benötigt das Unternehmen Unterlagen darüber hinaus, hat es sie außerhalb der Plattform aufzubewahren.

Die Kommunikation zwischen Unternehmen und Bewerber außerhalb der Plattform erfolgt ohne Beteiligung von Teenvia. Teenvia hat darauf keinen Einfluss und kann sie weder einsehen noch überwachen.

10. Automatisierte Prüfung von Bewerbungen

Unternehmen können für Bewerbungen Mindestanforderungen festlegen. Die Angaben der Bewerber werden automatisiert mit diesen Anforderungen verglichen.

Bewerbungen, welche die Anforderungen erfüllen, werden als weitergeleitet eingestuft und dem Unternehmen angezeigt. Erfüllt eine Bewerbung die Anforderungen nicht, wird sie als gefiltert eingestuft und dem Unternehmen in einem gesonderten Bereich für gefilterte Bewerbungen angezeigt.

Die Mindestanforderungen werden ausschließlich vom jeweiligen Unternehmen festgelegt. Teenvia führt lediglich den automatisierten technischen Vergleich durch und trifft keine Entscheidung darüber, ob ein Bewerber beschäftigt wird.

Bei einer Filterung werden dem Bewerber die nicht erfüllten Mindestanforderungen angezeigt. Für Fragen zum Filterergebnis oder eine inhaltliche Überprüfung kann sich der Bewerber direkt an das jeweilige Unternehmen wenden.

Die Entscheidung über eine mögliche Beschäftigung trifft ausschließlich das Unternehmen.

Löscht ein Bewerber sein Konto, wird eine als gefiltert eingestufte Bewerbung vollständig gelöscht; sie wird dem Unternehmen auch im Bereich für gefilterte Bewerbungen nicht mehr angezeigt.

11. Preise, Buchung und Zahlungsbedingungen

Die Nutzung von Teenvia ist für Bewerber kostenlos. Für Unternehmen sind die Veröffentlichung von Jobanzeigen sowie optionale Hervorhebungen (Boost) kostenpflichtig. Die jeweils geltenden Preise und die Laufzeit der Leistung werden vor einer verbindlichen Buchung angezeigt. Mit der Bestätigung der Buchung wird die Zahlung sofort fällig; die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Da sich die kostenpflichtigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten, besteht kein Verbraucher-Rücktrittsrecht. Die gebuchte Leistung endet nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch; eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die gebuchte Leistung wird freigeschaltet, sobald die Zahlung vom Zahlungsdienstleister bestätigt wurde.

Wird ein kostenpflichtiges Jobangebot nach Prüfung entfernt, weil es gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und der Verstoß dem Unternehmen zuzurechnen ist, werden bereits gezahlte Entgelte für die Veröffentlichung und einen gebuchten Boost nicht erstattet.

Das vorzeitige Pausieren, Schließen oder Löschen eines Jobangebots durch das Unternehmen begründet keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte; die Laufzeit läuft während einer Pause weiter. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einer von Teenvia zu vertretenden Nicht- oder Schlechtleistung, bleiben unberührt (siehe Punkt 17).

Vor einer verbindlichen Buchung werden die gebuchten Leistungen und der Gesamtbetrag angezeigt; die Eingaben können bis dahin geändert und die Buchung kann abgebrochen werden. Da sich die kostenpflichtigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten, wird die Pflicht zur gesonderten elektronischen Bestätigung des Zugangs der Vertragserklärung gemäß § 10 Abs. 2 ECG einvernehmlich abbedungen; die gebuchte Leistung wird nach der Zahlung in der App als aktiv angezeigt.

Über gebuchte kostenpflichtige Leistungen wird eine Rechnung in elektronischer Form bereitgestellt; sie wird vom Zahlungsdienstleister erstellt und dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

In der Unternehmensphase vor dem Start für Bewerber ist die Veröffentlichung von Jobanzeigen rabattiert; optionale Hervorhebungen (Boost) sind davon ausgenommen.

12. Verbotene Nutzung

Untersagt sind insbesondere:

13. Prüfung und Moderation

Teenvia kann gemeldete Inhalte und Konten darauf prüfen, ob sie gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorgaben verstoßen.

Teenvia ist nicht verpflichtet, sämtliche von Nutzern bereitgestellten Inhalte allgemein zu überwachen oder aktiv nach Rechtsverstößen zu suchen.

Bei der Entscheidung über Maßnahmen können insbesondere Art, Schwere, Häufigkeit und Folgen eines Verstoßes berücksichtigt werden.

Bei der Registrierung eines Unternehmenskontos und bei einer Änderung der Unternehmensangaben werden diese automatisiert auf Auffälligkeiten geprüft, etwa auf offensichtliche Platzhalterangaben oder fehlende Pflichtangaben. Diese Prüfung führt für sich genommen weder zu einer Entfernung noch zu einer Sperre; sie kennzeichnet einen Fall lediglich zur Ansicht durch Teenvia.

Über die Entfernung oder Einschränkung von Inhalten und Konten sowie über Meldungen nach Punkt 14 entscheiden Personen. Die Inhalte von Jobangeboten werden nicht automatisiert durchsucht oder bewertet.

14. Meldung rechtswidriger Inhalte

Rechtswidrige Jobangebote oder andere rechtswidrige Inhalte können direkt in der App über die Melden-Funktion beim jeweiligen Jobangebot gemeldet werden.

Eine Meldung soll insbesondere enthalten:

Soweit elektronische Kontaktdaten angegeben wurden, bestätigt Teenvia den Eingang der Meldung und informiert die meldende Person über die getroffene Entscheidung, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

15. Sperrung und Entfernung

Teenvia kann Inhalte entfernen oder deren Sichtbarkeit einschränken sowie Konten vorübergehend oder dauerhaft einschränken beziehungsweise sperren, wenn gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorgaben verstoßen wird. Ein Verstoß liegt insbesondere vor bei diskriminierenden, herabwürdigenden oder belästigenden Inhalten, bei Inhalten, die für Jugendliche nicht geeignet sind, bei irreführenden oder unvollständigen Angaben zum Unternehmen oder zur angebotenen Tätigkeit sowie bei Verstößen gegen die Vorgaben zum Jugendarbeitsschutz.

Beschränkt Teenvia Inhalte oder Konten, weil bereitgestellte Informationen rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, wird der betroffene Nutzer über die Maßnahme und deren Grund informiert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Wird ein Unternehmenskonto gesperrt, werden laufende Anzeigen beendet. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet. Wird die Sperre wieder aufgehoben, werden die beendeten Anzeigen mit ihrer verbleibenden Restlaufzeit fortgesetzt.

Gegen eine Sperrung kann das betroffene Unternehmen Einspruch erheben. Der Einspruch ist per E-Mail an appeal@teenvia.com zu richten; Teenvia prüft ihn und teilt das Ergebnis mit.

16. Verfügbarkeit

Eine jederzeitige oder störungsfreie Verfügbarkeit von Teenvia wird nicht garantiert.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Teenvia auftreten.

17. Haftung

Teenvia stellt ausschließlich die technische Plattform für die Veröffentlichung von Jobangeboten und die Übermittlung von Bewerbungen bereit.

Die automatisierte Prüfung gemäß Punkt 10 vergleicht die Angaben des Bewerbers ausschließlich mit den vom Unternehmen festgelegten Mindestanforderungen. Die Einstufung als weitergeleitet oder gefiltert ist keine Auswahl- oder Ablehnungsentscheidung von Teenvia. Beide Arten von Bewerbungen bleiben für das Unternehmen einsehbar; die weitere Entscheidung trifft ausschließlich das Unternehmen.

Teenvia wird weder Arbeitgeber noch Partei eines Beschäftigungsverhältnisses. Nach der Bereitstellung einer Bewerbung ist das Unternehmen für die weitere Bearbeitung, die Kontaktaufnahme, eine mögliche Beschäftigung und die Auszahlung der Vergütung verantwortlich.

Teenvia haftet nicht für von Nutzern bereitgestellte Inhalte, das Verhalten von Unternehmen oder Bewerbern oder für Ansprüche und Schäden aus einer Beschäftigung oder ausbleibenden Vergütung, sofern Teenvia keine eigene gesetzliche oder vertragliche Pflicht schuldhaft verletzt hat.

Gegenüber Bewerbern richtet sich die Haftung für eigene Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmen ist die Haftung von Teenvia für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Ausschluss gilt nicht, wenn Teenvia eine gebuchte Jobanzeige oder einen gebuchten Boost nicht vertragsgemäß bereitstellt oder eine über die Plattform eingegangene Bewerbung nicht vertragsgemäß anzeigt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, die Teenvia zuzurechnen sind, und sonstige zwingende gesetzliche Haftungsfälle bleibt unberührt.

Teenvia garantiert weder den Erfolg einer Bewerbung noch eine bestimmte Anzahl an Aufrufen, Bewerbungen oder Einstellungen. Auch ein gebuchter Boost garantiert keinen bestimmten Erfolg.

Teenvia stellt für Inhalte der Nutzer, insbesondere für Jobangebote und einzelne Freitexte, eine maschinelle Übersetzung bereit. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit einer maschinellen Übersetzung wird keine Gewähr übernommen; maßgeblich bleibt der vom Nutzer bereitgestellte Ausgangstext. Teenvia leistet keine rechtliche, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung; in der App bereitgestellte Vorlagen und Hinweistexte ersetzen keine eigene Prüfung. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

18. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

Für die weitere Verarbeitung der ihm übermittelten Bewerbungsdaten ist das Unternehmen selbst verantwortlich; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

19. Änderungen

Teenvia kann diese Nutzungsbedingungen anpassen, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.

Nutzer werden über wesentliche Änderungen in geeigneter Form informiert. Änderungen gelten nur für die Zukunft. Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, werden sie erst nach deren Erteilung wirksam; die Zustimmung wird beim nächsten Öffnen der App eingeholt, und bis zu ihrer Erteilung ruht die Nutzung des Angebots. Der Zugang zu den Rechtstexten, zum Kontakt und zur Löschung des Kontos bleibt davon unberührt; die Zustimmung kann jederzeit nachgeholt werden.

20. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee vereinbart. Für Verbraucher bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt.

Vertragssprache ist Deutsch. Diese Nutzungsbedingungen werden zusätzlich in weiteren Sprachen bereitgestellt. Weichen die Fassungen voneinander ab, ist gegenüber Unternehmern die deutsche Fassung maßgeblich.